Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung ist oft die erste Wahl bei Akademikern, Selbständigen, Angehörigen freier Berufe (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure etc.), Organmitgliedern juristischer Personen (GmbH, Aktiengesellschaft oder GbR) sowie Arbeitnehmern, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenkasse übersteigt.
Die Versicherungsnehmer einer privaten Krankenkasse schließen privatrechtliche Versicherungsverträge über die Abgeltung von Aufwendungen für Krankheitsbehandlungen sowie krankheitsbedingte Einkommensausfälle ab.
Der Vertragsinhalt für eine private Krankenversicherung ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Kranken(haus)tagegeldversicherung sowie aus den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Die Privatkrankenversicherung ermöglicht im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse ein Mehr an individuellen Gestatungsmöglichkeiten. In der sozialen Krankenversicherung sind Beitragshöhe und Leistungsumfang gesetzlich festgelegt. In der privaten Krankenversicherung können die Versicherungsnehmer die Behandlungsformen (z.B. Arzt, Krankenhaus, Zahnarzt, Chefarztbehandlung) nach dem Behandlungsumfang vertraglich selber bestimmen.
Das gleiche gilt für die Höhe der Selbstbeteiligung des Privatpatienten an den Behandlungskosten.
Für die privaten Krankenversicherungen gilt ferner das Kostenerstattungsprinzip, d.h. der Privatpatient muß die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen zunächst selber bezahlen. Die private Krankenversicherung erstattet dem Privatpatienten später einen Teil oder sämtliche Kosten für die Behandlung.
Die monatlichen Beiträge für eine private Krankenversicherung richten sich bei jeder privaten Krankenkasse nach:
- Ihrem Alter,
- Ihrem Geschlecht,
- Ihrem Gesundheitszustand,
- Höhe der Selbstbeteiligung sowie
- medizinischen oder zahnärztlichen Zusatzleistungen
Selbstständige, Freiberufler und Beamte
können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.
Angestellte oder Arbeitnehmer
können eine private Krankenversicherung ab einem Jahresbruttoeinkommen von Euro 48.150 abschliessen.
Je jünger Sie sind, desto weniger zahlen Sie. Je höher Ihr Alter bei Abschluß einer privaten Krankenversicherung ist, desto mehr müssen Sie an monatlichen Beiträgen zahlen.
Ehepartner und Familienmitglieder sind in der Regel nicht automatisch mitversichert bei der privaten Krankenversicherung.
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